Alle Ausgaben werden im Vorstand besprochen und beschlossen. Regelmäßige Ausgaben wie z.B. Getränke, Hostingkosten, Strom, usw. benötigen keinen besonderen Beschluss, jedoch sollen die Kosten durch die Kassierer beobachtet werden und ggf. durch Beschluss eingeschränkt werden. Ausgaben von kleinem Gegenwert (< 25€) können auch ohne Beschluss getätigt werden.
Die Kinder- und Jugendfeuerwehr kann im Rahmen des in der Haushaltsplanung beschlossenen Budget frei verfügen. Eine Erhöhung des Budget stellt eine Ausgabe für den Verein dar und muss durch den Vorstand beschlossen werden. Eine Reduzierung des Budget kann eine Einnahme darstellen und für Vereinszwecke genutzt werden oder als Rücklage ggf. mit Verwendungszweck genutzt werden.