Die Mitgliederbeiträge werden über eine Beitragsordnung geregelt, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Der Vorstand berät in der letzten geplanten Vorstandssitzung eines Jahres über eine Anpassung der Beiträge und reicht bei Bedarf einen Vorschlag bei der Mitgliederversammlung ein.