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ohb:kassenfuehrung
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6.5 Kassenführung

Die Kassenführung obliegt den Kassierern. Hierfür soll eine geeignete Software verwendet werden um allen an der Kasse beteiligten Personen eine einheitliche Vorgehensweise zu ermöglichen. Neben mindestens einem Hauptvereinskonto und einer Barkasse, erhalten die Kinder- und Jugendfeuerwehr ein eigenes Konto sowie eine Barkasse. Über die Barkassen sind eigenständige Kassenbücher zu führen.

Auslagen und Rechnungen werden innerhalb von drei Tagen nach Erhalt ausgeglichen und eingebucht.

ohb/kassenfuehrung.txt · Zuletzt geändert: von Sebastian Mehlitz